BEWERBUNGSBERECHTIGT


Das Wohnen in einem der geförderten Studentenwohnheime an der Hofackerstraße  stellt eine indirekt staatliche Förderung dar. Die nachfolgenden Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen sollen eine möglichst gerechte Vergabe unserer Wohnplätze gewährleisten. Mit Abgabe der Bewerbung erkennt der Bewerber diese Bedingungen an. 


1. Bewerbungsvoraussetzungen

Jede/jeder Studierende an einer Hochschule in Augsburg kann sich um einen Wohnplatz bewerben. Bewerbungen von Nichtimmatrikulierten sind grundsätzlich erst nach Vorlage des Antrages auf Einschreibung bzw. auf Zulassung oder des Zulassungsbescheides möglich. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen bis 30.11. für das Wintersemester und bis 31.05. für das Sommersemester nachgewiesen werden. Ausnahmen werden zurzeit für ausländische Studienbewerber gemacht, denen ein Studienplatz in Aussicht gestellt wurde (Nachweis ist vorzulegen) und die Deutschkenntnisse noch nachzuweisen haben und für angehende Studierende, die gerade den Bundesfreiwilligendienst ableisten.


2. Wohnberechtigung

Wohnberechtigt sind grundsätzlich nur die studentenwerksbeitragspflichtigen Studierenden der Augsburger Hochschulen, deren Einkommen die in § 13 BAföG genannten Beträge für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um maximal 10% übersteigt.
(Stand 2016: 735 € + 10 % = 808,50 €/Monat)
Doppelappartements werden an berechtigte Studierende, Lebensgemeinschaften und Studierende mit Kind vermietet. Bei Lebensgemeinschaften muss mindestens ein Partner wohnberechtigt im Sinne dieser Bestimmung sein. 


3. Bewerbung

Die Bewerbung für einen Wohnplatz in einem Wohnheim der IGEWO in der Hofackerstraße richten Sie schriftlich unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter an die:
IGEWO GmbH & Co Wohnungsunternehmen KG
Flachsstraße 27
86179 Augsburg Haunstetten
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8.00 bis 11.00 Uhr; Dienstag 14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Aufnahmeanträge erhalten Sie an der oben genannten Adresse, per Download unter Informationen und Formulare oder fragen diese per E-Mail unter info-augsburg@igewo.com an. Anträge auf Doppelappartements sollen von beiden Bewerbern gemeinsam eingereicht werden.


4. Reihenfolge der Aufnahme

Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines Wohnplatzes.


5. Zuweisung eines Wohnplatzes

Die Zuweisung eines Wohnplatzes erfolgt etwa sechs Wochen vor dem Einzugstermin. Sind Plätze in kürzerer Frist zu belegen, werden mehrere auf der Warteliste stehende Antragsteller angeschrieben, wobei dann derjenige den Vorzug erhält, der den Wohnplatz zuerst annimmt. (Unterschreiben des Mietvertrages)


6. Gültigkeit / Verfall der Bewerbung

Eine Bewerbung gilt für 12 Monate, gerechnet ab dem Eingang der Bewerbung bei der Wohnungsverwaltung. Wird bei einer regulären Zuweisung der Wohnplatz nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen, wird der Bewerber gestrichen.


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